Soviel mehr als nur
weißere Zähne

Ein strahlendes, selbstbewusstes Lächeln beginnt in Ihrer Praxis. Häufig wird das Aufhellen der Zähne als Teil der zahnärztlichen Versorgung übersehen – mit WHITEsmile lässt es sich jedoch ganz einfach in die bestehenden Abläufe integrieren.

Ob vor Restaurationen, nach kieferorthopädischen Alignern oder als eigenständige Leistung – WHITEsmile passt mühelos in Ihren Workflow. Unsere professionellen Formulierungen liefern sichere, vorhersagbare Ergebnisse und verschlanken  denBehandlungsablauf.

Mit über 30 Jahren Erfahrung ermöglicht WHITEsmile eine hochqualitative Zahnaufhellung in der Praxis – denn ein weißeres Lächeln ist das perfekte Finish jeder Behandlung.

Patienteninformationen

WHITEsmile bietet ansprechende Marketing- und Informationsmaterialien für Patienten. Unter dev.whitesmile.com finden Sie stets einen aktuellen Überblick.

Patientenflyer: Informiert anschaulich über alle

Aspekte der Zahnaufhellung.

Produktklassifizierung von Zahnaufhellungsprodukten in der Europäischen Union

Bleichmittel mit 0,1% bis 6% Wasserstoffperoxid werden in der EU mit der Kosmetikrichtlinie 2011/84/EU als Kosmetika eingestuft. Whitening-Produkte in dieser Konzentration dürfen nur bei Patienten über 18 Jahren verwendet und nur von Zahnärzten verkauft werden. Unsere medizinischen Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 6% Wasserstoffperoxid sind in der Europäischen Union ein Medizinprodukt und dürfen nur mit einer medizinischen Indikation verwendet werden. Nationale Bestimmungen müssen beachtet werden und können von der allgemeinen EU-Regelung abweichen. WHITEsmile ist sowohl als Hersteller von Kosmetika als auch als Hersteller von Medizinprodukten zugelassen. Außerhalb der EU gelten die nationalen lokalen Vorschriften.
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